Satzung Stand : 09.04.2019
§ 1 Name, Sitz,Gründungsjahr, bindende Grundlagen
Der am 13.12.2016 gegründeter Club führt den Namen Opel Blitze Nord und hat seinen Sitz in Wilhelmshaven
In der Satzung wird Blitze Blitze 'Club' genannt
Die bindende Grundlage des Clubs ist die Satzung in ihrer aktuellen Form
§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit
Zwecks des Club ist es, eine Plattform zum Interessentausch rund ums Thema Opel zu bieten
Die Pflege und Erweiterung von Interessen und Kontakt der Mitglieder
Des weiteren hat sich der Club zur Aufgabe gemacht, die Kraftfahrzeuge vom Hersteller
Opel Adam AG zu pflegen , warten und instand zu setzen
Der Club ist familienorientiert und gestaltet seine Veranstaltungen so dass, so weit wie möglich , Familie mit ihren Kindern uneingeschränkt teilnehmen können.
§3 Mitgliedschaft
Der Club besteht aus:
a) Erwachsenen nach Vollendung des 18. Lebenjahr
b) Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebenjahr
c) Ehrenmitglieder
§4 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
Der Club kann natürliche und juristische Personen als Mitglied angehören
Die Mitgliedschaft ist durch ansprechen , schriftlich anzufragen , entschieden wird nach dreimaligen anwesendheit beim Clubtreffen ( 1. Sonntag im Monat ) Dann wird entschieden von dem Clubmitgliedern ob die Person aufgenommen wird
Bei Aufnahme von Minderjährigen
ist die Schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich , sofern diese keine Mitglieder sind
5. Mitgliedschaft erlisch durch:
a. Austritt
b. Auschluss
c. Tot
d. Löschung des Clubs
Der Austritt muss dem Club mitgeteilt werden
Nach der Beendigung der Mitgliedschaft beendet die Zahlungspflicht
Gezahlte Beiträge werden nicht erstattet
Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile oder irgendwelches Vermögen des Clubs
§5 Rechte und Pflichte
Die Mitglieder sind berechtigt , im Rahmen des Clubzwecken , an den Verenstaltungen des Clubs teilzunehmen
Alle Mitglieder sind verpfichtet , sich entprechend der Satzung, den weiteren Ordnung des Clubs , sowie Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu verhalten. Die Mitglieder sind zur gegeseitigen Rücksichtsnahme verpflichtet
Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen und Umlagen für den Club verpflichtet die Höhe der Beiträge und der Umlagen beschließt die Mitgliederversammlung und sind gesondert bekannt zu geben (siehe § 13)
Nach Austritt oder Auschluss sind sämtliche Aufkleber die auf unseren Club hinweisen vom Auto zu entfernen, sowie beim Verkauf des Fahrzeuges
§6 Maßregelung gegen Mitglieder auch Ehrenmitglieder können vom Vorstand Maßgeregelungen
beschlossen
Gegen Mitglieder auch Ehrenmitglieder – können vom Vorstand Maßregelungen
beschlossen werden:
a. wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verplichtungen bzw. Verstoßes
gegen Ordnung und Beschlüsse
b. wegen massive Zahlungsrückstände (§13)
c. wegen Clubs schädigenden Verhaltens,eines schweren Verstoßes gegen die
Interessen des Clubs oder groben unkameradschaften Verhaltens
d. wegen unehrenhafter Handlungen
Maßregelungen sind:
a. Verweis
b. Verlängerung auf nochmaligen erscheinung bei Sitzungen wo dann unter den
Clubmitglieden abgestimmt wird
c. Befristetes Verbot an Veranstaltungen
In den Fällen §6 a,c,d ist vor der Entscheidung dem betroffenen Mitglied die
Gelegenheit zu geben sich vor dem Vorstand zu äussern .
Dieses wird dann besprochen unter allen Mitgliedern des Clubs
§7 Organe des Clubs sind:
a. Mitgliederversammlung
b. Der Vorstand
§8 Mitgliederversammlung
Versammlung finden immer am 1. Sonntag des Monats
Jeder hat zu den Versammlungen zu erscheinen.
Abmeldung bei nicht erscheinen aus welchen Gründen auch immer
telefonisch oder schriftlich
$9 Der Club besteht aus:
Vorstand 1
Vorstand 2 Stellvertretend
Kassenführerer
Schriftführer 1
Schriftführer 2 Stellvertretend
a. Die Ämter können nach besprechungen auch neu gewählt werden
b. Aber jedes Mitglied hat sich einzubring
c. Wahlrecht alle Mitglieder ab 18 Jahren
Der Eweiterung des sollte bindend besetzt sein, so das auch im Ausfall vom 1. Vorstand immer ein Ansprechpartner das ist
Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Mitglieder und der Satzung sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
§ 10 Umlagen der Mietglieder
Die Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung besprochen
Eine Erhöhung darf nur stattfinden wenn dies vorher mit den Mitgliedern abgesprochen wurde
Beiträge dürfen nicht länger als drei Monate überfällig sein.
BEITRÄGE
Erwachsener : 5,00 Euro Monatlich
Partnertarif : 7,50 monatlich
Kinder: FREI
PERSONEN MIT HANDYCAP HABEN KEIN ANSPRUCH AUF RABATT DA WIR EIN
CLUB SIND UND KEIN VEREIN UND DIE GELDER FÜR ANSCHAFFUNGEN
CLUBINTERN VERWENDET WIRD
SPENDEN VON CLUBMITGLIEDERN SIND ERLAUB
SONDERZAHLUNGEN FÜR GRÖSSERE ANSCHAFFUNGEN WERDEN UND MÜSSEN
ABGESPROCHEN WERDEN
§ 11 Auflösung
bei Auflösung des Clubs werden Gelder die noch in der Clubkasse sind gespendet und werden
nich auf die Mitglieder aufgeteilt
§ 12 Inkrafttreten
Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 01.09.2019 von der Vorstandssitzung des
Club OPEL BLITZE NORD WILHELMSHAVEN beschlossen worden. Und tritt mit sofortiger
Wirkung in Kraft