Nur noch wenige Schritte zur Mitgliedschaft

Wir würden uns freuen, Sie in unserem Club als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.

Auch in Zukunft werden wir uns bemühen, eine familienfreundliche Beitragsgestaltung beizubehalten, so wie Sie es zu Recht von uns erwarten dürfen.

In Kürze wird hier ein Dokument mit allen Informationen zum Download bereit stehen.

 

Satzung Stand : 09.04.2019

 

 

§ 1 Name, Sitz,Gründungsjahr, bindende Grundlagen

 

  1. Der am 13.12.2016 gegründeter Club führt den Namen Opel Blitze Nord und hat seinen Sitz in Wilhelmshaven

  2. In der Satzung wird Blitze Blitze 'Club' genannt

  3. Die bindende Grundlage des Clubs ist die Satzung in ihrer aktuellen Form

 

§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit

  1. Zwecks des Club ist es, eine Plattform zum Interessentausch rund ums Thema Opel zu bieten

  2. Die Pflege und Erweiterung von Interessen und Kontakt der Mitglieder

  3. Des weiteren hat sich der Club zur Aufgabe gemacht, die Kraftfahrzeuge vom Hersteller

  4. Opel Adam AG zu pflegen , warten und instand zu setzen

  5. Der Club ist familienorientiert und gestaltet seine Veranstaltungen so dass, so weit wie möglich , Familie mit ihren Kindern uneingeschränkt teilnehmen können.

 

§3 Mitgliedschaft

 

Der Club besteht aus:

 

a) Erwachsenen nach Vollendung des 18. Lebenjahr

 

b) Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebenjahr

 

c) Ehrenmitglieder

 

 

§4 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

 

  1. Der Club kann natürliche und juristische Personen als Mitglied angehören

  2. Die Mitgliedschaft ist durch ansprechen , schriftlich anzufragen , entschieden wird nach dreimaligen anwesendheit beim Clubtreffen ( 1. Sonntag im Monat ) Dann wird entschieden von dem Clubmitgliedern ob die Person aufgenommen wird

  3. Bei Aufnahme von Minderjährigen

  4. ist die Schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich , sofern diese keine Mitglieder sind

 

 

5. Mitgliedschaft erlisch durch:

 

a. Austritt

b. Auschluss

c. Tot

d. Löschung des Clubs

 

  1. Der Austritt muss dem Club mitgeteilt werden

  2. Nach der Beendigung der Mitgliedschaft beendet die Zahlungspflicht

  3. Gezahlte Beiträge werden nicht erstattet

  4. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile oder irgendwelches Vermögen des Clubs

 

 

§5 Rechte und Pflichte

 

  1. Die Mitglieder sind berechtigt , im Rahmen des Clubzwecken , an den Verenstaltungen des Clubs teilzunehmen

  2. Alle Mitglieder sind verpfichtet , sich entprechend der Satzung, den weiteren Ordnung des Clubs , sowie Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu verhalten. Die Mitglieder sind zur gegeseitigen Rücksichtsnahme verpflichtet

  3. Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen und Umlagen für den Club verpflichtet die Höhe der Beiträge und der Umlagen beschließt die Mitgliederversammlung und sind gesondert bekannt zu geben (siehe § 13)

  4. Nach Austritt oder Auschluss sind sämtliche Aufkleber die auf unseren Club hinweisen vom Auto zu entfernen, sowie beim Verkauf des Fahrzeuges

 

§6 Maßregelung gegen Mitglieder auch Ehrenmitglieder können vom Vorstand Maßgeregelungen

beschlossen

 

  1. Gegen Mitglieder auch Ehrenmitglieder – können vom Vorstand Maßregelungen

    beschlossen werden:

    a. wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verplichtungen bzw. Verstoßes

    gegen Ordnung und Beschlüsse

    b. wegen massive Zahlungsrückstände (§13)

    c. wegen Clubs schädigenden Verhaltens,eines schweren Verstoßes gegen die

    Interessen des Clubs oder groben unkameradschaften Verhaltens

    d. wegen unehrenhafter Handlungen

  2. Maßregelungen sind:

 

a. Verweis

b. Verlängerung auf nochmaligen erscheinung bei Sitzungen wo dann unter den

Clubmitglieden abgestimmt wird

c. Befristetes Verbot an Veranstaltungen

 

  1. In den Fällen §6 a,c,d ist vor der Entscheidung dem betroffenen Mitglied die

    Gelegenheit zu geben sich vor dem Vorstand zu äussern .

Dieses wird dann besprochen unter allen Mitgliedern des Clubs

 

§7 Organe des Clubs sind:

 

a. Mitgliederversammlung

b. Der Vorstand

 

§8 Mitgliederversammlung

 

 

  1. Versammlung finden immer am 1. Sonntag des Monats

  2. Jeder hat zu den Versammlungen zu erscheinen.

  3. Abmeldung bei nicht erscheinen aus welchen Gründen auch immer

    telefonisch oder schriftlich

 

$9 Der Club besteht aus:

 

 

  1. Vorstand 1

  2. Vorstand 2 Stellvertretend

  3. Kassenführerer

  4. Schriftführer 1

  5. Schriftführer 2 Stellvertretend

 

a. Die Ämter können nach besprechungen auch neu    gewählt werden

b. Aber jedes Mitglied hat sich einzubring

c. Wahlrecht alle Mitglieder ab 18 Jahren

 

  1. Der Eweiterung des sollte bindend besetzt sein, so das auch im Ausfall vom 1. Vorstand immer ein Ansprechpartner das ist

  2. Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Mitglieder und der Satzung sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

 

 

§ 10 Umlagen der Mietglieder

 

 

  1. Die Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung besprochen

  2. Eine Erhöhung darf nur stattfinden wenn dies vorher mit den Mitgliedern abgesprochen wurde

  3. Beiträge dürfen nicht länger als drei Monate überfällig sein.

 

 

BEITRÄGE

 

Erwachsener :      5,00 Euro Monatlich

Partnertarif :        7,50 monatlich

Kinder:               FREI

 

 

PERSONEN MIT HANDYCAP HABEN KEIN ANSPRUCH AUF RABATT DA WIR EIN

CLUB SIND UND KEIN VEREIN UND DIE GELDER FÜR ANSCHAFFUNGEN

CLUBINTERN VERWENDET WIRD

 

SPENDEN VON CLUBMITGLIEDERN SIND ERLAUB

SONDERZAHLUNGEN FÜR GRÖSSERE ANSCHAFFUNGEN WERDEN UND MÜSSEN

ABGESPROCHEN WERDEN

 

 

 

§ 11 Auflösung

 

bei Auflösung des Clubs werden Gelder die noch in der Clubkasse sind gespendet und werden

nich auf die Mitglieder aufgeteilt

 

 

§ 12 Inkrafttreten

 

Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 01.09.2019 von der Vorstandssitzung des

Club OPEL BLITZE NORD WILHELMSHAVEN beschlossen worden. Und tritt mit sofortiger

Wirkung in Kraft